REACH-Verordnung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) bei der Saarstahl AG

Zum 01. Juni 2007 ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft getreten. Damit wird angestrebt, alle sich auf dem europäischen Markt befindlichen Stoffe einer Registrierung und Kontrolle zu unterziehen und die europäische Chemikaliengesetzgebung zu harmonisieren.

Die REACH-Verordnung regelt den Umgang mit Stoffen sowie von Stoffen als Basis von Zubereitungen und Erzeugnissen. Damit sind alle Stoffe erfasst, insbesondere unabhängig davon, ob sie gefährliche Eigenschaften aufweisen oder nicht.

Die Saarstahl AG  kommt den aus der REACH-Verordnung resultierenden Pflichten als Hersteller und Importeur von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie ihren Pflichten als nachgeschalteter Anwender nach. Die von Saarstahl AG hergestellten Stähle werden von REACH als Erzeugnis betrachtet. Die Saarstahl AG sorgt durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür, dass nur registrierte Stoffe eingesetzt werden.

Im Rahmen der Registrierungen wurden die Anwendungen unserer Kunden in die allgemeine Verwendungs- und Expositionskategorien der jeweiligen Stoffe eingearbeitet.

Im Rahmen  europäischer Arbeitsgruppen werden die für die notwendige Kommunikation innerhalb der Lieferkette erforderlichen Informationen über Stoffe und Zubereitungen erarbeitet und in Form von
•    Sicherheitsinformationen nach Artikel 33 oder
•    Sicherheitsdatenblätter nach Artikel 31 und Anhang II für Gefahrstoffe
unseren Kunden dann unverzüglich zur Verfügung gestellt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Email an reach(at)saarstahl.com

Revision 4
VK, Juli 2018