Compliance - Ethikrichtlinie für die Unternehmen der SHS - Stahl-Holding-Saar

Die Einhaltung von Recht und Gesetz ist für uns nicht nur eine Rechtspflicht. Vielmehr stellt die Rechtstreue sowie die Einhaltung unserer Wertevorstellungen durch die Mitarbeiter der Saarstahl Gruppe einen zentralen Aspekt unserer Corporate Governance Strategie dar. Unser Ziel ist es, den hohen Qualitätsanspruch und den wirtschaftlichen Erfolg nicht zu Lasten des fairen Wettbewerbs zu erreichen.

Dieses Ziel wird durch unser Compliance Management System verfolgt und umgesetzt.

Alle weiterführenden Informationen dazu finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Zuverlässige und konkrete Hinweise auf potentielles Fehlverhalten unserer Gesellschaften und ihrer Mitarbeiter können uns helfen zur Regelkonformität beizutragen. Möchten Sie einen Verstoß melden?

Wichtige Informationen und Dokumente zu unserem Hinweisgebersystem erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

Mit der „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt“ fixieren wir unser Bekenntnis und die Selbstverpflichtung im Bereich Menschenrechte. Das Compliance Komitee übernimmt federführend die Aufgaben der Menschenrechtsstelle im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und bearbeitet Beschwerden in Bezug auf Verletzung der Menschenrechte innerhalb der Geschäftsbereiche der SHS-Gruppe oder der Lieferkette. Hinweise können über unser bereits etabliertes Hinweisgebersystem eingereicht werden.