Leistungserklärungen
Gemäß der europäischen Bauprodukteverordnung (BauPVO) hat jeder Hersteller für Bauprodukte eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn für das Bauprodukt eine harmonisierte Norm gilt. In der Leistungserklärung werden alle wesentlichen Merkmale aufgelistet, die in der harmonisierten Norm festgelegt wurden.