Allgemeine Informationen zur Umsetzung der REACH-Verordnung (EG 1907/2006) bei der Saarstahl AG

Zum 01. Juni 2007 ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft getreten. Damit wird angestrebt, alle sich auf dem europäischen Markt befindlichen Stoffe einer Registrierung und Kontrolle zu unterziehen und die europäische Chemikalien­gesetz­gebung zu harmonisieren.

Die REACH-Verordnung regelt den Umgang mit Stoffen sowie von Stoffen als Basis von Zubereitungen und Erzeugnissen. Damit sind alle Stoffe erfasst, insbesondere unabhängig davon, ob sie gefährliche Eigenschaften aufweisen oder nicht.

Die Saarstahl AG  kommt den aus der REACH-Verordnung resultierenden Pflichten als Her­steller und Importeur von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie ihren Pflichten als nach­geschalteter Anwender nach. Die von Saarstahl AG hergestellten Stähle werden von REACH als Erzeugnis betrachtet und können somit nicht registriert werden. Für sämtliche im Stahl enthaltenen und registrierungs­pflichtigen Stoffe hat die Saarstahl AG eine Vorregis­trierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) durchgeführt.

Die Saarstahl AG sorgt durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür, dass sämt­liche Lieferanten von Stoffen eine Registrierung gemäß REACH durchführen. Des Weiteren setzt die Saarstahl AG nach dem 01.12.2010 nur noch registrierte Stoffe ein.

Die Erzeugnisse der Saarstahl AG enthalten keine Stoffe der Kandidatenliste, gemäß Artikel 59 (1, 10) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über 0,1 Massen-%. Sollte einer unserer Einsatzstoffe in die Kandidatenliste für An­hang XIV (SVHC Stoffe) aufge­nommen werden, wer­den wir unsere Kunden binnen 45 Tagen darü­ber informieren.

Im Rahmen der bis Dezember 2010 durchzuführenden Registrierung arbeitet die Saar­stahl AG eng mit den zuständigen Konsortien zusammen und bereitet hier die notwen­digen Re­gis­trierungen vor. In den zu erstellenden Stoffdossiers werden die erforderlichen Angaben zur Art und Verwendung dieser Stoffe und Zubereitungen gemacht. Dies erfolgt, soweit diese Verwendungen von Seite der Saarstahl AG  bekannt sind und nicht von der Verwendung abgeraten wird. Dazu werden allgemeine Verwendungs- und Expositionskategorien für die Stahlindustrie und ihre nachgeschalteten Anwender erstellt.

Um die Kommunikation und den damit in Verbindung stehenden bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, werden im Rahmen der nationalen und inter­nationalen Zusammenarbeit Verwendungen definiert und dabei die gesamte Liefer­kette berücksichtigt.

Somit soll ein einheitliches Vorgehen innerhalb Europas erreicht werden. Zwischen der europäischen Stahlindustrie und den vor- und nachgeschalteten Anwendern erfolgt dazu eine Zusammenarbeit auf Verbandsebene. Der europäische Stahl­verband EUROFER hat dazu eine REACH-Implementation-Group eingerichtet, in dem die betroffenen Verbände mitarbeiten. Hier erfolgt der notwendige Infor­ma­tions­austausch.

Durch diese Vorgehensweise wird der überwiegende Teil des notwendigen Informations­flusses im Rahmen der Regulierung von Stoffen entsprechend der REACH-Verordnung abgedeckt.

Zur Vermeidung einer übermäßigen Bürokratie bitten wir, zum jetzigen Zeitpunkt von der Ver­sendung individueller Fragebögen abzusehen und im Rahmen der Registrierung den In­for­mationsfluss über den oben genannten Weg zu nutzen. Von einer Meldung Ihrer eigenen individuellen Verwendung im Vorfeld bitten wir abzusehen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Email an reach(at)saarstahl.com

Revision 2
VK, Dezember 2008